Der/die Brandschutzbeauftragte
Nach der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL 2019-05) sind für Industriebauten und vergleichbare Einrichtungen, die nach diesen Richtlinien geplant und genehmigt werden, Brandschutzbeauftragte zu benennen:
MIndBauRL: 5.14.3
„Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen."
Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden.
Brandschutzbeauftragte werden häufig auch abweichend von o. g. Rechtsvorschriften durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert oder sind im genehmigten Brandschutzkonzept einer baulichen Anlage bereits vorgesehen.
Ebenso kann Ihnen Ihr Sachversicherer die Auflage geben, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Wir sind für diese Aufgabe gem. DGUV I 205-003 ausgebildet und nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil !
Wir können bei Interesse die Funktion des Brandschutzbeauftragten bei Ihnen übernehmen. Sprechen sie uns an !
IEine weitere Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern.
Brandschutzhelfer helfen Ihnen im Betrieb; zusätzlich sind sie aber auch in jedem Unternehmen Pflicht !
Wir bilden bei Ihnen im Betrieb Ihre Brandschutzhelfer aus, in Theorie und in der praktischen Anwendung von Feuerlöschern!
Hinweis: auf unserer gesamten Internetpräsentation nutzen wir die maskuline Form der Wörter Mitarbeiter, Fahrer, Unternehmer, .... Diese Formulierungen sollen in keiner Weise eine Form der Diskriminierung oder Bevorzugung darstellen und dienen ausschließlich der Vereinfachung; sie beziehen sich gleichermaßen auf weiblich, männlich und divers.